Holocaust-Fonds 
Abschlussbericht

Als der Bundesrat am 28. Mai 1997 den Präsidenten der Radgenossenschaft der Landstrasse, Robert Huber, zum Mitglied des 18-köpfigen Beirates des Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa ernannte, standen wir am Beginn einer umfangreichen Aufgabe.

Die Geschäftsleitung, der Verwaltungsrat und die Administration der Radgenossenschaft sahen in der Wahl von Robert Huber, als Vertreter der Jenischen, Sinti und Roma, ein erstes Zeichen der Anerkennung dieser ethnischen Minderheiten, die im zweiten Weltkrieg unter den Folgen des Nazi-Regimes viel Leid erfahren haben. Nebst Robert Huber wurde Herr Dr. Rajko Djuric, Präsident der Internationalen Romani Union als Vertreter der Opfergruppe der Jenischen, Sinti und Roma bestimmt.

Der Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa bezweckte die Unterstützung bedürftiger Personen, die aus Gründen der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung oder aus anderen Gründen verfolgt oder in anderer Weise Opfer des Holocaust geworden sind.

Aus den 18 Mitgliedern des Fondsbeirates, darunter Vertreter und Vertreterinnen der in- und ausländischen Institutionen und Organisationen die sich in besonderer Weise der Wahrung der Interessen der Destinatäre widmeten, wurden zwei Untergruppen gebildet. Die Untergruppe I bearbeitete in Folge die Anträge der Interessenvertreter der jüdischen Opfer. Die Untergruppe II behandelte die Gesuche nichtjüdischer Organisationen.

Zum Anfang.

Während Robert Huber in Bern regelmässig an den Sitzungen der Untergruppe II des Beirates, die von Frau Anne-Marie Holenstein präsidiert wurde teilnahm, trafen bei der Radgenossenschaft in Zürich schon bald die ersten Anträge von bedürftigen Opfern ein. Der Fondsbeirat erarbeitete zusammen mit dem Präsidenten der Fondsleitung Herrn Dr. Rolf Bloch und den Fondsleitungsmitgliedern erste Richtlinien zur Behandlung der Anträge.

Die grosse Anzahl der eingegangenen Gesuche machte rasch deutlich, dass die Mittel des Fonds lediglich einem Teil der direktbetroffenen und bedürftigen Opfer zugute kommen würde. Ursprünglich war vorgesehen, dass auch direkte Nachkommen der Opfer hätten berücksichtigt werden sollen. Da die Mittel des Fonds aber von vornherein beschränkt waren, mussten die Mitglieder der Fondsleitung und des Fondsbeirates von einer Unterstützung an Nachkommen schon bald absehen.

Gerade bei der Opfergruppe der Jenischen, Sinti und Roma erwies sich das Beibringen von Beweismitteln als äusserst beschwerlich. Hatten doch gerade in diesem Personenkreis die Menschen während des zweiten Weltkrieges die Flucht ergreifen müssen und oft unter unmenschlichen Bedingungen in Wäldern gelebt. Robert Huber war deshalb mehrmals in verschiedenen Ländern Europas und auch in Uebersee unterwegs und versuchte, das Vertrauen der Überlebenden zu gewinnen und sie zur Antragstellung zu motivieren, um ihnen somit zu einer einmaligen Unterstützung verhelfen zu können.

Die Radgenossenschaft hatte neben Robert Huber auch May Bittel, Pastor der Evang. Zigeunermission mit der Suche nach Ueberlebenden beauftragt. Ihm danken wir an dieser Stelle nachträglich nochmals, nicht zuletzt auch im Namen der Opfer, für seine Bemühungen.

Zum Anfang.

Nachdem anhand der Richtlinien die ersten Anträge in Bern eingereicht werden konnten, fand am 18. März 1998 in Singen/Deutschland die erste Auszahlung an Opfer nicht-jüdischer Abstammung statt. Jedes der Opfer und jedes weitere, das im Verlauf der Bearbeitung der Gesuche durch die Radgenossenschaft berücksichtigt werden konnte, bekam als Unterstützung, im Sinne einer humanitären Geste, die Summe von sFr. 2'000.--.

Die begrenzten Mittel des Fonds, aufgrund derer die Richtlinien zur Bearbeitung von Anträgen limitiert werden mussten, führten zu aufreibenden Diskussionen in- und ausserhalb des Fondsbeirates und der verschiedenen Organisationen. Dies hatte zur Folge, das Robert Huber im Juni 1999 seinen Rücktritt aus der Untergruppe II des Fondsbeirates bekannt gab. Im Sinne und zur Unterstützung der Opfer erklärte sich die Radgenossenschaft trotz Rücktritt des Präsidenten dazu bereit, die Anträge der Opfer aber weiterhin zu bearbeiten.

Gut viereinhalb Jahre nach Beginn der Tätigkeit für den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa zieht die Radgenossenschaft der Landstrasse nun folgende Bilanz:

Die Richtlinien des Fonds enthielten klare Anweisungen über Kriterien, die zum Erhalt einer einmaligen Unterstützung berechtigten. Dies hatte daher auch zur Folge, das die Opfer der Pro Juventute Aktion "Kinder der Landstrasse" nicht in den Bezügerkreis aufgenommen werden konnten.

Zum Anfang.

Wir danken an dieser Stelle vor allem den Opfern, für das uns entgegengebrachte Vertrauen und die mannigfaltigen Zeichen der Dankbarkeit, die wir im Laufe der vergangenen Jahre erfahren durften. Auch möchten wir es nicht versäumen, nochmals bei all den Menschen, die bei uns um Unterstützung nachgesucht haben, jedoch nicht berücksichtigt werden konnten, um Verständnis zu bitten. Wir sind uns bewusst, dass die abschlägigen Bescheide oft zu Enttäuschungen geführt haben. Die Fondsleitung und der Fondsbeirat haben indes unserer Ansicht nach zu Recht entschieden, die Mittel des Fonds zuerst für die am eigenen Leib betroffenen Menschen, deren unvorstellbares Schicksal uns immer wieder sehr bewegt hat, zu verwenden.

Für die Radgenossenschaft der Landstrasse,

Zürich, im März 2002

Nicole Loetscher-Winkler