Sind die Jenischen und Sinti nun als Minderheiten in der Schweiz anerkannt oder nicht? So lautete die Frage bis zur Feckerchilbi 2016, wo die Jenischen und Sinti ausdrücklich und namenltich anerkannt wurden. Sie alte Antwort hiess: Sie sind als Fahrende anerkannt und bei der Verwendung dieses Wortes immer “mitgemeint”. Also anerkannt. Aber manchmal nicht genannt. Und manchmal spielen die Behörden auch mit den Wörtern, je nach Interessenlage. Darum ist beispielsweise das Internet-Lexikon Wikipedia unter dem Stichwort “Jenische” trotz vielen Einwänden auf den Diskussionsseiten nicht imstand, eine richtige Darstellung zu geben. Hier finden Interessierte die  Darlegung der  Sachlage vor 2016

Rechtslage (PDF)