Der zuständige Zürcher Staatsanwalt hat das Verfahren gegen den Präsidenten der Radgenossenschaft wegen angeblicher ungetreuer Geschäftsführung und weiterer Anschuldigungen ohne Anklage eingestellt. Diese Einstellung des Verfahrens kommt einem vollumfänlgichen Freispruch gleich. Das Verfahren war in Gang gesetzt worden durch eine Strafanzeige der ehemaligen Geschäftsführerin. Sie hat die Strafanzeige nach einem arbeitsrechtlichen Vergleich zurückgezogen. Der Staatsanwalt schreibt in seiner Verfügung zum Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung insbesondere (Zitatausschnitt): Es “besteht keine Veranlassung zur Annahme, dass der Beschuldigte in diesem Punkt gegen die Interessen der Gesellschaft gehandelt hätte”. Unter “Gesellschaft” ist die Radgenossenschaft gemeint. Nach eineinhalb Jahren können wir also sagen: Viel Lärm um nichts. Der Freispruch ist in Kraft. (Stellungnahme der Radgenossenschaft in “Scharotl” 2, Juni 2016)
Die Kampagne des “Beobachters” – Protest der Radgenossenschaft Artikel aus “Scharotl” Nr. 4/2014