Ein Nein in Gossau SG (5. Juni 2016)

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Gossau SG haben am 5. Juni 2016 Nein  gesagt zu einem Durchgangsplatz für Fahrende. Die Radgenossenschaft ist darüber enttäuscht, ist dies doch bereits das zweite Mal nach der Abstimmung in Thal, dass sich eine Gemeinde in St. Gallen gegen die Fahrenden ausspricht. Doch möchten wir uns bei allen, die sich für diesen Platz eingesetzt haben, bedanken.

Es ist immer schwierig, eine Minderheit zu akzeptieren. Vor allem eine, die man schlecht kennt. Oft werden Bilder in sie projiziert, die wenig mit der Wirklichkeit zu tun haben. Aber wir leben in einer Schweiz der Vielfalt, der Minderheiten und der Kulturen. Wir erwarten, dass diese Einsicht auch in der Mehrheitsgesellschaft, die sich selber aus vielen Minderheiten zusammensetzt, ankommt. Ein Platz für Fahrende ist die beste Gelegenheit, um sich kennenzulernen und Vorurteile abzubauen, denn dies geschieht am schnellsten, wenn sich die Menschen von Angesicht zu Angesicht begegnen.

Wir erwarten, dass die Mehrheitsgesellschaft bereit ist, der offiziell anerkannten Minderheit der Schweizer Fahrenden zu ihrem dringend benötigten Lebensraum zu verhelfen. Nun ist der Kanton St. Gallen in der Pflicht.

 

Berufen wir uns auf die Europäische Konvention für Menschenrechte

Lebensraum für Jenische und Sinti ist ein Menschenrecht. Die Radgenossenschaft hat sich in der Eingabe ans Obergericht im Fall Rüttenen SO auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen. Wir sind aus Verfahrensgründen unterlegen. Die Argumentation aber bleibt gültig. Wir publizieren sie hier daher. (Februar 2016)   EMRK-Argumentation

 

Nein zum Standplatz Flumenthal in Solothurn

Das Projekt Flumenthal erfüllt minimale Standards an Lebensquaität nicht.

Stellungnahme der Radgenossenschaft (PDF)

Bericht in der Solothurner Zeitung (PDF)

 (August 2015)

 

Kanton Bern will vier Stand- und Durchgangsplätze schaffen

Der Kanton Bern will an vier Orten definitive Stand- und Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende einrichten. Vorgesehene Standorte sind Erlach, Muri bei Bern, Matten bei Interlaken und ein noch nicht bestimmter Ort im Oberaargau. Das teilten die bernischen Behörden mit. Der Platz in Erlach soll künftig im Winter als Standplatz genutzt werden. Auf dem Areal im Froumholz in Muri soll ein ganzjähriger Platz erstellt werden. In Matten bei Intrlaken wird der Platz derzeit provisorisch genutzt. (September 2015)

 

Standplatz für Fahrende in Basel-Stadt

Der Regierungsrat von Basel Stadt hat beschlossen, dass an der Friedrich Miescher-Strasse ein Standplatz entstehen soll, der bereits 2017 in Betrieb genommen werden soll. Venanz Nobel vom Verein Schäft qwant, der sich für einen Standplatz in Basel stark gemacht hat, sagt: „Es hat viel Grünzonen rundherum, trotzdem ist es mit der nötigen Infrastruktur erschlossen und ist mit Wohnwagen auch gut erreichbar. Ich sehe das prima vista sehr, sehr positiv.“ (September 2015)

 

Ablehnung in Gossau (SG)

Das Stadtparlament von Gossau im Kanton St. Gallen hat den Teilzonenplan abgelehnt, der für die Schaffung eines Durchgangsplatzes notwendig wäre; unser Verwaltungsrat Willi Gruber hatte sich für den Platz eingesetzt und ihn besichtigt. Ein Argument für die Ablehnung war die Belastung des Geländes durch die nahen Hochspannungsleitungen. Im Kanton Solothurn dagegen, wo ein Platz unter einer Hochspannungsleitung geschaffen werden sollte, erklärten die Behörden, die Hochspannungsleitung sei kein Hinderungsgrund für die Schaffung eines Platzes (siehe auch die Stellungnahme der Radgenossenschaft auf der nächsten Seite). „Das sind zynische Argumente“, sagte der oberste Raumplaner des Kantons St. Gallen zur Ablehnung in Gossau. Im Kanton Sankt Gallen beginnt das Karrussel der Platzsuche von neuem. Die SP hat das Thema wieder aufgegriffen. (September 2015)

 

Zürich, Stadtrat Leutenegger erklärt

Stadtrat Filippo Leutenegger schreibt an die Radgenossenschaft (9. Juli 2015):

„Als zuständiger Stadtrat darf ich Ihnen bestätigen, dass wir den provisorischen Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende im Norden des Bahnhofs Altstetten nicht einfach auf Druck der Strasse hin realisiert haben: Die Grundlagen dafür sind vor Jahren gelegt worden in der Vorlage für einen kantonalen Richtplan. Der Richtplan sieht einen Durchgangsplatz in der Stadt Zürich vor. Unsere Behörden anerkennen diese Verpflichtung und bemühen sich um eine konstruktive Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen. Durch rasches Handeln nach der Wohnwagendemonstration wollten wir Nutzungskonflikte vermeiden und namentlich den Circus Royal nicht in Schwierigkeiten bringen. Wir suchen nun in den nächsten Jahren nach einem definitiven Standort für einen Durchgangsplatz.

Ihr geäussertes Bedürfnis für einen weiteren Standplatz für Fahrende in Zürich haben wir zur Kenntnis genommen, muss aber grundsätzlich diskutiert werden.“ (Juli 2015)

 

Neueröffnung des Platzes in Würenlos

Es ist der bisher erste offizielle Platz im Kanton Aargau, der von Privaten betrieben wird: der Durchgangsplatz in Würenlos. Das 2500 Quadratmeter grosse Areal beim Landwirtschaftsbetrieb «Chlosterschür» wird von zwei Brüdern geführt. Während mehr als zehn Jahren war das Areal im Zonenplan der Gemeinde nicht als Spezialzone eingetragen. Im September 2013 beschloss die Gemeindeversammlung eine Zonenänderung, und der Kanton veranlasste im Anschluss eine Sanierung des Platzes. Der Platz wurde mit einem natürlichen Belag befestigt, ein Sanitärgebäude mit Dusche und Waschmaschine eingerichtet und Hecken gepflanzt. Im September ist der Platz nun eingeweiht worden in Anwesenheit einer Vertreterin unseres Verwaltungsrates. (September 2015)

 

Die Radgenossenschaft verzichtet auf Thayngen

Die Radgenossenschaft hatte dank der Initiative eines privaten Unternehmers die Möglichkeit zur Schaffung eines Standplatzes in Thayngen (Schaffhausen) erhalten und das Projekt im Lauf des ganzen Jahres 2015 verfolgt. Auf Facebook und unserer Homepage haben wir eine Umfrage gemacht, wer sich für diesen Standplatz interessiert. Das Interesse war so klein, dass wir vorläufig darauf verzichten, diesen Platz zu schaffen, da wir dieses Risiko so nicht tragen können. Ob ein Platz in Thayngen zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich sein wird, können wir heute nicht sagen. (August 2015)

 

Eröffnung des Platzes in Thun-Allmendingen

Im Juni 2015 konnten wir die Neu-Eröffnung des Durchgangsplatzes Allmendingen bei Thun feiern. Er war vor 25 Jahren geschaffen worden, bietet Platz für 10 bis 15 Wohnwagen und ist nun grundlegend saniert worden. Die neuen Sanitäranlagen haben nun sogar Duschen. Bei der Eröffnung bedankte sich unser Verwaltungsrat Pascal Gottier für die Zusammenarbeit mit den Behörden. (Juni 2015)

Ansprache von Pascal Gottier (PDF)

Berner Zeitung über die Neueröffnung des Platzes (PDF)

 

Konflikt in Liestal um ausländische Fahrende

Wie in den letzten Jahren wollte eine Familie auf dem Platz Gräubern in Liestal einige Wochen verbringen. Die Familie stammt aus Deutschland und hat zudem schwedische und französische Wurzeln. Doch die Behörden winkten ab. Der Konflikt ist typisch: Es ist die Pflicht der Kantone, generell Plätze für Fahrende zu schaffen und die Diskriminierung der Schweizer Fahrenden in der Gesellschaft abzubauen. Dies darf aber nicht in eine neue Diskriminierung von auslänischen Fahrenden münden. Die Radgenossenschaft hat sich auch in diesem Sinn geäussert. (Mai 2015)

Artikel in der AZ zu Liestal (PDF)

 

Plätze in der Westschweiz

Wir können mitteilen, dass Herr Albert Barras, Präsident der Organisation jenisch-Manisch-Sinti (JMS), als Vertreter der Radgenossenschaft ab sofort zuständig ist für Plätze in der Westschweiz und im Tessin. Die Radgenossenschaft freut sich, dass diese Zusammenarbeit zustande gekmmen ist. Nur zusammen sind wir stark! (März 2015)

 

Depots auf den Plätzen

Die Generalversammlung der Radgenossenschaft hat am 28 März 2015 einstimmig beschlossen, was die Fahrenden der Schweiz verlangen: die Radgenossenschaft und die J. M. S. (Jenisch-Manousch-Sinti) setzen sich dafür ein, dass die Depotgebühren auf den Durchgangsplätzen entfallen und die Vorauszahlung an die Aufenthaltsdauer angepasst wird. In der Praxis sollen auf den Durchgangsplätzen einfach die Miete zum voraus bezahlt werden, im Minimum für fünf Tage. Wir werden also mit den zuständigen Gemeinden und Kantonen in Kontakt treten und die Gesuche stellen. Bis dahin bleiben die bisherigen Bedingungen gültig, und wir bitten alle, sich daran zu halten. (März 2015)