Ein Jenischer wird nach einer üblen Gewalttat im Jahr 1999 zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Doch zusätzlich wird die Verwahrung ausgesprochen, als angeblich „geistig Abnormer“. Heute sitzt Hanspeter Zablonier bereits seit 18 Jahren in der Strafanstalt Pöschwies, dabei ist er kein Mörder, kein Sexualverbrecher und kein Wiederholungstäter im Bereich schwere Straftaten. Die Radgenossenschaft der Landstrasse setzt sich für Hanspeter Zablonier ein und kritisiert diese Verwahrung als «ethnische Diskriminierung». Die Radgenossenschaft hat ein «Kulturelles Gutachten» verfasst, das die Person Zablonier vor dem Hintergrund seiner Herkunft vorstellt. Das Gutachten kann hier eingesehen werden, siehe unten ( aus technischen Gründen sind die Quellenhinweise in einem separaten File). Es kann auch in gedruckter Form bei der Radgenossenschaft gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.– bestellt werden (78 Seiten, Format A5): «Jenisches Schicksal – Verwahrt in der Justizvollzugsanstalt. Kulturelles Gutachten», hg. von der Radgenossenschaft, Zürich 2017.

Kulturelles Gutachten der Radgenossenschaft (Gutachten Text PDF)

Artikel der NZZ am Sonntag zum Fall Zablonier,  9. Juli 2017 (Teil 1, PDF) (Teil 2, PDF)