Der Landwirt Markus Glaus aus Bäretswil überlässt seit Jahren sein Privatland verschiedenen Sinti und Jenischenfür Spontanhalte. Er bekräftigt, dass es noch nie Probleme gab, weder mit den „Fahrenden“ selber, noch mit der Gemeinde und den Anwohnern. Er habe ganz klare einfach Regeln aufgesetzt und hänge diese jeweils in der Scheune auf. Die Regeln würden befolgt, man kennt und vertraut sich seit Jahren.Es sind vor allem Jenische und Sinti die dort Halt machen, auch einige Roma, aber nur solche Familien, die Glaus sehr gut kenne.
Trotzdem ist dieses Musterbeispiel von einem Spontanhalt dem Gemeinderat Bäretswil nun ein Dorn im Auge. Er hat die maximale Aufenthaltsdauer auf maximal zweimal 2 Wochen im Jahr empfindlich gekürzt. Glaus wehrt sich mit Hilfe der Radgenossenschaft dagegen, er kann nicht verstehen, dass man ihm derart Steine in den Weg legt. Die Begründungen des Gemeinderats seien fadenscheinig. Es mangle nicht wie vorgeworfen an WCs, und er mähe die Wiese genauso oft wie sein übriges Land.Entgegen der Behauptung seitens der Gemeinde, dass die rechtliche Grundlage fehle, sagt Balthasar Thalmann vom Amt für Raumplanung, dass ein Spontanhalt für Fahrende möglich sein müsse. Derzeit arbeite der Kanton an einem Konzept im Umgang mit Fahrenden. In diesem wird die Dauer des Spontanhaltes auf zweimal jährlich drei bis vier Wochen festgelegt.Das Amt für Raumplanung ist bereit, mit allen beteiligten Parteien an einen Tisch zu sitzen.Bleibt also zu hoffen, dass es doch noch ein Happy-End für Bauer Glaus und „seine“ Sinti gibt!