Jenische und Sinti haben uns in den letzten Wochen gefragt, wofür die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ da ist.

Im Bundesgesetz aus dem Jahr 1994 zur Stiftungsgründung hiess es: „Der Bund unterstützt zur Sicherung und Verbesserung der Lebenssituation und zur Wahrung des kulturellen Selbstverständnisses der fahrenden Bevölkerung die privatrechtliche Stiftung ‘Zukunft für Schweizer Fahrende’.“

Die Stiftung muss also helfen, die Lebenssituation der Fahrenden zu verbessern und unsere Kultur zu unterstützen.

Im Bericht ans Parlament sagte der Sprecher der zuständigen Kommission vor dem Nationalrat: Das Bundesamt für Kultur arbeite zu diesem Zweck „eng mit der 1975 gegründeten ‘Radgenossenschaft der Landstrasse’ zusammen, die faktisch als Dachverband der Fahrenden in der Schweiz betrachtet werden kann.“

In einem Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2006 heisst es, die Stiftung sei „eine notwendige Ergänzung zur Radgenossenschaft“, indem sie eben den Staat in seine „Verantwortung“ gegenüber der Minderheit der Jenischen und Sinti einbindet.

In den Statuten der Stiftung, die 1997 gegründet wurde, lesen wir unter dem Punkt „Zweck der Stiftung“: „Förderung der interkantonalen und interkommunalen Zusammenarbeit in Bezug auf die Einrichtung und Verwaltung von Stand- und Durchgangsplätzen für die fahrende Bevölkerung der Schweiz.“

Präsident der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ ist seit 2016 der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus. Christoph Neuhaus hat also als Präsident der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende” die Aufgabe, zusammen mit den Behörden für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für die Fahrenden in der Schweiz zu sorgen, unsere Kultur zu unterstützen und dabei mit der Radgenossenschaft und anderen Organisationen von Jenischen, Sinti und Roma zusammenzuarbeiten.