Die ergänzten Statuten der Radgenossenschaft, angenommen an der Generalversammlung 2018. Es kann grundsätzlich jede Person Mitglied werden, welche die Ziele der Radgenossenschaft unterstützt und den Mitgliederbeitrag bezahlt; der Verwaltungsrat muss die Aufnahme bestätigen. ergänzte Statuten verabschiedet an der GV 2018