Die Gemeindebehörde von Thal im Rheintal (SG) hat die Schaffung eines
Durchgangsplatzes für Schweizer „Fahrende“ abgelehnt Die Radgenossenschaft
der Landstrasse hat dagegen Rekurs eingelegt. Wir stützen uns vor allem auf die
Grundrechte von Minderheiten, welche nicht ohne Not eingeschränkt werden dürfen.
Wir publizieren hier einige Textstellen aus unserem Rekurs: