Die Radgenossenschaft fordert ein Notfallkonzept
für die anerkannten Jenischen und Sinti der Schweiz

Lehren aus der Corona-Krise.

Wir haben genug! Das darf nicht wieder vorkommen.
Die „Fahrenden“ sind in den letzten Wochen der Krise vom Bund schlicht „vergessen“ oder übergangen worden. Angesichts der Erfahrungen, welche die reisenden Familien unserer Minderheiten in der Corona-Krise bisher machen mussten, fordert die Radgenossenschaft vom Bund ein „Notfallkonzept“. Es geht darum, Bedingungen zu schaffen, dass nie mehr passiert, was passiert ist. Dass nämlich Familien der nationalen Minderheit der Jenischen und Sinti wie Unkraut der Landstrasse behandelt werden, dass sie – wie in Zürich Altstetten – entgegen allen Gesundheitsvorschriften, zusammengepfercht wurden, während andere Plätze  – wie Bonaduz – einfach geschlossen wurden. Dies in einer Situation, wo der Bund dringlich empfahl, Abstand zu halten.

Es braucht ein Notfallkonzept oder ein Schutzkonzept für die sogenannten Fahrenden in einer künftigen Krisenlage – unter Öffnung von öffentlichen Plätzen wie Freizeitanlagen, Parkplätzen, Chilbiplätzen. Wir fordern, dass alle Behörden und Organisationen, die sich mit den sogenannten „Fahrenden“ befassen, sich dieses Anliegens unverzüglich annehmen, und wir erwarten, dass die Organisationen der Jenischen und Sinti diese Forderung unterstützen.

Es geht um die Menschenrechte, auch in Krisen. Wir haben die gleichen Pflichten wie alle, aber offenbar nicht die gleichen Rechte.

Die Radgenossenschaft

Daniel Huber, Präsident
Willi Wottreng, Geschäftsführer