Ein Jenischer wird nach einer üblen Gewalttat im Jahr 1999 zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Doch zusätzlich wird die Verwahrung ausgesprochen, als angeblich „geistig Abnormer“. Heute sitzt Hanspeter Zablonier bereits seit 25(!) Jahren in der Strafanstalt Pöschwies, dabei ist er kein Mörder, kein Sexualverbrecher und kein Wiederholungstäter im Bereich schwere Straftaten. Die Radgenossenschaft der Landstrasse setzt sich für Hanspeter Zablonier ein und kritisiert diese Verwahrung als «ethnische Diskriminierung». Die Radgenossenschaft hat ein «Kulturelles Gutachten» verfasst, welches die Person Zablonier vor dem Hintergrund seiner Herkunft vorstellt. Das Gutachten finden Sie in PDF Form weiter unten.
Es gibt neue Entwicklungen im Fall des Verwahrten H. Zablonier: Einen Text des früheren Verantwortlichen für den Justizvollzug des Kantons Zürich, Thomas Manhart, finden Sie hier:
Kulturelles Gutachten der Radgenossenschaft (Gutachten Text PDF)
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