Nach dem Bundesrat 2025 anerkennt nun auch der Nationalrat in seiner Debatte vom 27. April 2026 die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen während der Aktion “Kinder der Landstrasse” der Stiftung Pro Juventute als Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.
Der Nationalrat beruft sich auf das Rechtsgutachten von Prof. Oliver Diggelmann, Zürcher Professor für Völkerrecht, zum Schluss, dass die Fremdplatzierungen und die Verfolgung Jenischer und Sinti als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen sind. Das Gutachten wurde vom Bundesamt für Kultur in Auftrag gegeben, nach dem die Radgenossenschaft zusammen mit anderen Betroffenen gefordert hatte, dass die Aktion als kultureller Genozid eingestuft werden soll.
Wir sind sehr zufrieden mit diesem Entscheid, verlangen aber ganz klar, dass nun konkrete Schritte folgen müssen:
- Schaffung von Lebensraum (Plätze)
2. Aufarbeitung und konkrete verpflichtende Thematisierung im Schulunterricht
Mehr zu unseren konkreten Forderungen finden Sie in unserer Medienmitteilung:
Medienmitteilung Nationalrat Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Communiqué de presse Crimes contre l’humanité
Den Beitrag vom 10 vor 10 vom 27.04.2026 finden Sie hier:
10 vor 10 vom 27.04.2026 – Play SRF
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