Wofür die Stiftung “Zukunft für Schweizer Fahrende” da ist

Jenische und Sinti haben uns in den letzten Wochen gefragt, wofür die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ da ist.

Im Bundesgesetz aus dem Jahr 1994 zur Stiftungsgründung hiess es: „Der Bund unterstützt zur Sicherung und Verbesserung der Lebenssituation und zur Wahrung des kulturellen Selbstverständnisses der fahrenden Bevölkerung die privatrechtliche Stiftung ‘Zukunft für Schweizer Fahrende’.“

Die Stiftung muss also helfen, die Lebenssituation der Fahrenden zu verbessern und unsere Kultur zu unterstützen.

Im Bericht ans Parlament sagte der Sprecher der zuständigen Kommission vor dem Nationalrat: Das Bundesamt für Kultur arbeite zu diesem Zweck „eng mit der 1975 gegründeten ‘Radgenossenschaft der Landstrasse’ zusammen, die faktisch als Dachverband der Fahrenden in der Schweiz betrachtet werden kann.“

In einem Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2006 heisst es, die Stiftung sei „eine notwendige Ergänzung zur Radgenossenschaft“, indem sie eben den Staat in seine „Verantwortung“ gegenüber der Minderheit der Jenischen und Sinti einbindet.

In den Statuten der Stiftung, die 1997 gegründet wurde, lesen wir unter dem Punkt „Zweck der Stiftung“: „Förderung der interkantonalen und interkommunalen Zusammenarbeit in Bezug auf die Einrichtung und Verwaltung von Stand- und Durchgangsplätzen für die fahrende Bevölkerung der Schweiz.“

Präsident der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ ist seit 2016 der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus. Christoph Neuhaus hat also als Präsident der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende” die Aufgabe, zusammen mit den Behörden für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für die Fahrenden in der Schweiz zu sorgen, unsere Kultur zu unterstützen und dabei mit der Radgenossenschaft und anderen Organisationen von Jenischen, Sinti und Roma zusammenzuarbeiten.

2022-11-21T13:25:18+01:001. November 2017|

Schulpflicht und Schuldispens für reisende Jenische und Sinti: Merkblatt (Juli 2017)

Die Schulpflicht und die Frage des Schuldispenses für Kinder von reisenden Jenischen und Sinti mit schulpflichtigen Kindern in der Schweiz gibt immer wieder zu MIssverständnissen und auch Streitereien Anlass. Wir haben die geltenden praktischen und rechtlichen Regelungen für Eltern und Behörden zusammengefasst.

Merkblatt Schulpflicht und Schuldispens (PDF)

2022-11-21T13:28:43+01:004. March 2017|

Wir trauern um Daniel Vischer

Die Radgenossenschaft der Landstrasse hat mit Bestürzung vernommen, dass der ehemalige Nationalrat und Rechtsanwalt Daniel Vischer nach einer schweren Krankheit verstorben ist. Daniel Vischer war der Radgenossenschaft verbunden, er war ein guter Freund und Unterstützer und hat uns jahrelang in Rechtsfragen beraten und vertreten. Denn der Schutz der Schwächeren und die Rechte der Minderheiten lagen ihm sehr am Herzen.Wir trauern um einen Freund. Seinen Angehörigen sprechen wir unser tiefempfundenes Beileid aus.

2022-11-21T13:28:56+01:0020. January 2017|

Ein historischer Moment: Die Jenischen und Sinti sind anerkannt! (15. September 2016)

Der Bundesrat kommt der Forderung von Jenischen und Sinti nach und anerkennt sie offiziell als Minderheit in der Schweiz. Das hat Innenminister Alain Berset  an der so genannten Fecker-Chilbi, dem Fest der Jenischen, erklärt. Die Genugtuung ist gross.

In seiner Rede zur Eröffnung der «Fecker-Chilbi» sagte Bundesrat Alain Berset jene Worte, auf welche die Jenischen seit Jahrzehnten gewartet haben: «Sie – Jenische und Sinti – sind als nationale Minderheit anerkannt.»

Zwar hatte der Bund die Jenischen indirekt bereits vor knapp 20 Jahren anerkannt, damals aber unter dem Sammelbegriff «Fahrende». Inzwischen leben aber nur noch etwa zehn Prozent der Jenischen und Sinti als Fahrende. Sie forderten deshalb, auch unter ihrem Namen anerkannt zu werden.

«Keine Wortklauberei»

«Ich anerkenne diese Forderung nach Selbstbezeichnung», sagte Kulturminister Berset dazu. Er werde sich dafür einsetzen, dass der Bund künftig von Sinti und Jenischen schreibe und spreche. «Fahrende» solle nicht mehr verwendet werden. «Das ist keine Wortklauberei – mit Sprache schafft man Realität», so Berset weiter.

Die Jenischen freuen sich über die Anerkennung als Minderheit durch den Bundesrat. «Es ist eine grosse Freude», sagt Daniel Huber, Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse, des Dachverbands der Schweizer Jenischen. Man habe 40 Jahre lang einen «grossen Chrampf» dafür geführt, endlich sei man nun am Ziel. Denn: «Ein Volk ohne Name ist kein Volk.»

Symbolische Geste

Die Anerkennung ist vor allem eine symbolische Geste des Staates gegenüber den Jenischen und Sinti. Im Rahmen des Projektes «Kinder der Landstrasse» waren bis in die 1970er-Jahre Hunderte von jenischen Kindern ihren Familien weggenommen und in Heime gesteckt worden. Man wollte ihnen das so genannte «Vaganten-Leben» austreiben. 1986 entschuldigte sich der damalige Bundespräsident Alphons Egli dafür.

Nun fühlen sich die Jenischen endlich anerkannt. Künftig wollen sie sich vermehrt politisch einbringen. Und sie wünschen, dass ihre Geschichte auch im Schulstoff berücksichtigt wird.

Die Rede von Bundesrat Alain Berset im Wortlaut (bundesrat_berset_rede)

In der gesprochenen Version grüsste Bundesrat Berset die Angehörigen der Minderheiten am Schluss seiner Rede auf Jenisch und auf Manouche!

2022-11-21T13:27:04+01:0015. September 2016|

Viel Lärm um nichts – Es war keine Veruntreuung (Juni 2016)

Der zuständige Zürcher Staatsanwalt hat das Verfahren gegen den Präsidenten der Radgenossenschaft wegen angeblicher ungetreuer Geschäftsführung und weiterer Anschuldigungen ohne Anklage eingestellt. Diese Einstellung des Verfahrens kommt einem vollumfänlgichen Freispruch gleich. Das Verfahren war in Gang gesetzt worden durch eine Strafanzeige der ehemaligen Geschäftsführerin. Sie hat die Strafanzeige nach einem arbeitsrechtlichen Vergleich zurückgezogen. Der Staatsanwalt schreibt in seiner Verfügung zum Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung insbesondere (Zitatausschnitt): Es “besteht keine Veranlassung zur Annahme, dass der Beschuldigte in diesem Punkt gegen die Interessen der Gesellschaft gehandelt hätte”. Unter “Gesellschaft” ist die Radgenossenschaft gemeint. Nach eineinhalb Jahren können wir also sagen: Viel Lärm um nichts. Der Freispruch ist in Kraft. (Stellungnahme der Radgenossenschaft in “Scharotl” 2, Juni 2016)

Die Kampagne des “Beobachters” – Protest der Radgenossenschaft Artikel aus “Scharotl” Nr. 4/2014

2018-04-10T13:09:43+02:002. June 2016|

Anerkennung – Die Rechtslage vor 2016

Sind die Jenischen und Sinti nun als Minderheiten in der Schweiz anerkannt oder nicht? So lautete die Frage bis zur Feckerchilbi 2016, wo die Jenischen und Sinti ausdrücklich und namenltich anerkannt wurden. Sie alte Antwort hiess: Sie sind als Fahrende anerkannt und bei der Verwendung dieses Wortes immer “mitgemeint”. Also anerkannt. Aber manchmal nicht genannt. Und manchmal spielen die Behörden auch mit den Wörtern, je nach Interessenlage. Darum ist beispielsweise das Internet-Lexikon Wikipedia unter dem Stichwort “Jenische” trotz vielen Einwänden auf den Diskussionsseiten nicht imstand, eine richtige Darstellung zu geben. Hier finden Interessierte die  Darlegung der  Sachlage vor 2016

Rechtslage (PDF) 

2022-11-21T13:29:49+01:001. June 2016|

Petition für die Anerkennung eingereicht (6. April 2016)

Der grosse Tag – unsere Delegation wartet vor dem Bundeshaus. (Photo: Philipp Zinniker)

Der 6. April 2016 war ein guter Tag. Die Petition für die Anerkennung der Jenischen und Sinti wurde von einer Delegation der Initianten vor dem Bundesplatz überreicht. Obwohl wir nicht auf der Strasse gesammelt haben, sind mehr als 1000 Unterschriften von teilweise namhaften Persönlichkeiten zusammengekommen. Beim Anlass sagte ein Vertreter des Departementes des Innern von Bundesrat Berset, er nehme die Petition gern entgegen.

Die Petition wurde gestartet von der Radgenossenschaft, dem Verein Schäft qwant, der Cooperation jenische Kultur und der Organisation Jenisch-Manisch-Sinti JMS. Das ist der Weg: Zusammenstehen, politisch kämpfen, die Radgenossenschaft nicht bekämpfen, einander unterstützen bei guten Vorstössen. Wir sind überzeugt, dass wir es schaffen werden, dass die Jenischen und Sinti in der Schweiz in ihrer Gesamtheit anerkannt werden.

Mehr als 1000 Menschen haben die Petition unterzeichnet – Menschen, die mit ihrem Namen für die Recht der jenischen und sintischen Minderheiten einstehen. Viele sind bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Dabei braucht es Mut, in der heutigen Situation, wo so viele negative Berichte publiziert worden sind, offen für Jenische und Sinti einzustehen

Bericht über die Petition in der Zeitung “Der Bund”

petition_anerkennung_jenische_sinti

petitionsliste_bei_abgabe_2016petitionsliste_bei_abgabe_2016

 

2022-11-21T13:27:35+01:006. April 2016|
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